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Pädagogische Mitarbeiter (m/w/d)

companyEvangelische Christephorus-Kirchengemeinde Groß Kreutz
location14550 Groß Kreutz (Havel), Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 4.5.2024
Teilzeit

Stellenausschreibung


Pädagogische Mitarbeiter (m/w/d) für Ev. Christephorus Kindergarten Groß Kreutz


Arbeitgeberin: Evangelische Christephorus-Kirchengemeinde Groß Kreutz


Die Evangelische Christophorus-Kirchengemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft im Bereich der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit Sitz in Groß Kreutz


Im Ev. Christephorus Kindergarten stehen 45 Plätze zur Betreuung von Kindern im Alter ab 1 Jahr bis zum Schuleintritt zur Verfügung


Arbeitszeit: Teilzeit, 25 bis 35 Wochenstunden


AnforderungsprofiI:

  • Abschluss mit staatl. Anerkennung als Erzieher/in oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin oder vergleichbar gem. KitaPersV Brandenburg
  • Teamfähigkeit, BeIastbarkeit, Flexibilität, Organisationstalent und Kooperationsbereitschaft
  • eine Identifikation mit dem kirchlichen Auftrag


Wir bieten:

  • zunächst erst einmal eine Teilzeitstelle mit 65 bis 85% Beschäftigungsumfang zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Vergütung nach Erfahrung und Qualifikation gemäß TV-EKBO Entgeltgruppe 58
  • betriebliche Altersvorsorge


Unterlagen:

Ihre Bewerbung (vol lständige Unterlagen zur Ausbildung einschließlich Benotung, Qualifikationsnachweise, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse o.ä. und Mitteilung des frühestmöglichen Eintrittsdatums sowie ggf. einen Hinweis zum Glaubensbekenntnis), richten Sie bitte per E-Mail zu einem Dokument zusammengefasst an: kgm.christophorus@ekmb.de


Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.


Hinweis: Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Briefumschlag beigelegt wurde, anderenfalls werden sie vernichtet.